Aktuelle SEPA-Information
Für die Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa haben Politik und Kreditwirtschaft in den letzten Jahren einheitliche Regelungen für den nationalen und europäischen Zahlungsverkehr ausgearbeitet.
Der Zahlungsverkehr wird somit nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch über die Grenzen hinweg in 27 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und der Schweiz vereinfacht.
Zum 01.02.2014 wurde daher der einheitliche europäische Zahlungsverkehr SEPA (Single Euro Payment Area) verbindlich eingeführt.
Vorteil ist, dass es seit diesem Datum bei der Zahlungsabwicklung keine Unterscheidung mehr zwischen In- und Auslandszahlungen gibt. Als EU einheitliche Überweisungs- und Lastschriftstandards gelten die SEPA-Überweisung- und Lastschrift.
Dies hatte zur Folge, dass Ihre Kontonummer und Bankleitzahl durch die IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) ersetzt wurden. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank www.sepadeutschland.de .
IBAN und BIC finden Sie:
- auf Ihren Kontoauszügen
- im Online-Banking Bereich
- auf Bankkundenkarten
SEPA-Lastschriftmandate
Seit Ende März 2013 werden seitens der Stadt Zirndorf nur noch SEPA-Lastschriftmandate ausgegeben.
Abbuchungsaufträge sind nur dann gültig, wenn der Kontoinhaber das SEPA-Lastschriftmandat unterschrieben hat.
Wir akzeptieren SEPA-Lastschriftmandate nur vom Objekteigentümer, nicht von Mietern oder anderen Verwandten. Mandate werden auch bei Eigentumsumschreibungen (z. B. von den Eltern auf ein Kind) nur vom neuen Eigentümer (in unserem Beispiel das Kind) akzeptiert!
Das Ausfüllen eines abweichenden Kontoinhabers ist deshalb nur dann gegeben:
bei Ehepaaren mit getrennten Konten, wenn das Objekt beiden Ehepartnern gehört.
bei Hausverwaltungen bezüglich der Kanalgebühren in einer Wohnanlage
bei Erbgemeinschaften o.ä. wenn eine Person aus dieser Gemeinschaft die Zahlungen per Lastschrift übernimmt.
Klicken Sie hier zum Download eines SEPA-Lastschriftmandats.
Abgabetermin eines neuen SEPA-Lastschriftmandats
Als Abbucher sind wir dazu verpflichtet, die komplette Abbuchungsdatei für Erst- und Folgeabbuchungen innerhalb Deutschlands 2 Arbeitstage früher an die Bank zu übermitteln (Stand Juli 2015). Bei Abbuchungen aus dem europäischen Ausland liegt die Frist bei 5 Arbeitstagen.
Das bedeutet für Sie: neue Lastschriftmandate sollten einige Tage vor dem Abbuchungstermin bei uns abgegeben werden um die neue Bankverbindung für den Abbuchungslauf berücksichtigen zu können. Bei späterer Abgabe kann es sein, dass wir aufgrund der o. g. Gründe noch auf die alte Bankverbindung zurückgreifen mussten. Eine Änderung ist dann für diesen Abbuchungslauf nicht mehr möglich.
Wird die Abbuchung mit der alten Bankverbindung seitens der Bank nicht mehr eingelöst, und entstehen hieraus Rücklastgebühren seitens Ihres Geldinstitutes (bis zu 5,50 EUR), stellen wir Ihnen diese mit zusätzlichen Verwaltungsgebühren in Höhe von 5,00 EUR in Rechnung.
Dies gilt auch bei einer nicht eingelösten Abbuchung aus anderen Gründen.
Info zu Gläubiger-ID und Mandatreferenznummer
Um als Kommune/Firma (Gläubiger) mit einer SEPA-Lastschrift den Rechnungsbetrag von einem Bürger/Kunden (Schuldner) einziehen zu können, wird eine Gläubiger-Identifikationsnummer benötigt. Diese Gläubiger-ID haben wir bei der Deutschen Bundesbank beantragt und erhalten.
Die Mandatsreferenznummer ist ein von unserer Software individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats und ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer dessen eindeutige Identifizierung.
Die Mandatsreferenz und die Gläubigernummer müssen bei jeder SEPA-Lastschrift übergeben werden und werden bei der Abbuchung auf Ihrem Kontoauszug angegeben.
Für die Abbuchungen ist eine Vorab-Ankündigungsfrist von 14 Tagen gesetzlich vorgeschrieben. Diese Frist erfüllen wir anhand der Ihnen aktuell vorliegenden Bescheide. Es ergehen daher keine separaten Abbuchungsmitteilungen.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen unter den Rufnummern der Stadtkasse zur Verfügung.
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